Für den Verleih besonders hochwertiger und großer Baumaschinen erheben wir eine zusätzliche Versicherungsgebühr. Diese beträgt 10 % vom Mietpreis mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 Euro im Schadensfall.
Welche Schäden deckt die Versicherung ab?
Der Selbstbehalt liegt bei 10 % des Zeitwerts oder mindestens 2.500 Euro pro Schadensfall in folgenden Fällen:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
- Untergang
- Totalschaden
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall gilt pro Einzelschaden. Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich, falls es zu einem Schaden kommt. Im Falle von Diebstahl oder Raub bitten wir Sie, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.
Wann greift die Versicherung ein?
Die Versicherungsdauer bezieht sich auf die gesamte Mietzeit – eingeschlossen folgende Situationen:
- Auf- und Abladen
- Während des Transports
- Während der aktiven Nutzung
- Bei vorübergehendem Abstellen des Gerätes
Welche Geräte und Teile sind nicht versichert?
Maschinen und Geräte aus dem Mietpark, deren Neuwert unter 1.500 Euro liegt, Ebenfalls ausgeschlossen von der Versicherung sind Betriebs- und Hilfsstoffe wie Brennstoffe, Chemikalien, Filtermassen, Kühlmittel sowie Reinigungs- und Schmiermittel, Werkzeuge, Transportbänder, Siebe, Schläuche, Seile, Gurte, Reimen, Bürsten, Bereitung, Ketten, Raupen, Kabel sowie sonstige Verschleißteile.